Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat bezüglich des wegen zweierZellstofffabriken seit Jahren schwelenden Streits zwischen Uruguay und Argentinien ein salomonisches Urteil gefällt.
Zwar habe Uruguay gegen ein seit 1975 zwischen den beiden Staaten bestehendes Abkommen zur gegenseitigen Konsultationsverpflichtung bezüglich den Grenzfluss Río Uruguay betreffender Belange verstoßen, zu den von Argentinien beanstandeten Umweltverschmutzungen sei es jedoch nicht gekommen, auch habe Uruguay die ihm obliegenden umwelttechnischen Verpflichtungen eingehalten. Der Betrieb der Zellstofffabriken könne daher fortgesetzt werden und Uruguay sei zu keinerlei von Argentinien geforderten Ausgleichszahlungen verpflichtet.
Zu den Blockaden der Grenzübertritte durch argentinische Umweltaktivisten äußerte sich der IGH allerdings nicht. Ein diesbezüglicher von Uruguay eingebrachter Antrag wurde bei dem Prozess abgelehnt.
Das Urteil gab also in gewisser Hinsicht beiden Ländern Recht und entsprechend waren die Reaktionen der Politiker auf beiden Seiten des Río de la Plata. Eine Beilegung des Streits, vor allem hinsichtlich der Brückenblockaden ist jedoch zunächst weiterhin nicht in Sicht.
„Der Streit wird fortgeführt!“, ließen die argentinischen Umweltschützer nach der Urteilsverkündung verlauten. Sie betitelten Uruguay und das Unternehmen UPM als Umweltterroristen und versprachen, die Sperrungen aufrecht zu erhalten, solange die Fabrik stünde – trotz des Urteils. Vor allem die Umweltaktivisten aus der argentinischen Grenzstadt Gualeguaychú hatten weiter reichende Konsequenzen erwartet und auf einen Abriss der Anlage gehofft.