03Apr
Es ist erstaunlich, was man hin und wieder im Internet zu lesen bekommt – natürlich auch über Uruguay.
Heute fand ich in einem Blog einen Artikel, der die vermeintlich wahren Zustände in diesem Land gnadenlos entlarvt und dabei mit negativen Superlativen nicht geizt. Uruguay sei die “Steuerhölle auf Erden” las ich da, der hiesige Automarkt ein “Horrorszenario” und die Straßen des Landes gar ein “Massengrab”. Das ist starker Tobak. Ist Uruguay tatsächlich so infernalisch?
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Tags: Behörden, Geld, Immobilien, Lebenshaltungskosten, Maldonado, Montevideo, Preise, Steuern
19Aug
Ab dem 19.08.09 ist in Uruguay eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung obligatorisch. “El seguro obligatorio de automotores (SOA – Ley N° 18.412)” gilt für Kfz jeglicher Art, inklusive Zweiräder (befreit sind Zweiräder unter 70 ccm, die vor dem 19.08.09 erworben wurden). Weiter lesen »
Tags: Behörden, Geld, Gesetze, Lebenshaltungskosten
16Jul
Frage: “Interessant wären auch Beiträge zum Thema: Einkommensnachweis für Uruguay, z.B. Einkommen das in Uruguay von einer deutschen Firma gezahlt wird, die ihren Sitz aber nur in Deutschland hat. Zinseinkünfte in Deutschland, bspws. aus Sparbriefen oder Festgeldanlagen. Mieteinkünfte in Deutschland, sonstige in Deutschland erzielte Einnahmen (Dividenden etc.) Welche dieser Einnahmen werden akzeptiert – welche nicht? In den Einwanderungsbedingungen ist angegeben, dass über o. g. Einkünfte ein notarieller Nachweis erbracht werden muß. Kann dieser Nachweis mit den entsprechend beglaubigten Unterlagen auch von einem deutschen Notar erstellt werden?”
Danke, für die Anregung – natürlich ist die Frage des für die Daueraufenthaltsgenehmigung erforderlichen Einkommensnachweises für jeden, der nach Uruguay einwandern möchte, eine der vordergründigsten. Weiter lesen »
Tags: Behörden, Fragen, Geld
08Jul
Eine der im Zusammenhang mit der Einwanderung am häufigsten auftauchenden Fragen ist die, ob man sein Auto aus Deutschland nun einführen kann bzw. darf oder nicht. Man findet im Internet jede Menge Aussagen dazu, darunter leider sehr viele falsche. Es ginge grundsätzlich, sei aber wegen der hohen Zölle nicht lohnenswert, sagen die einen, es ist verboten, sagen die anderen.
Letztere haben Recht, aber es könnte sein, dass sich die Lage nun bald wieder ändern wird. Am 19. August 2005 wurde das Gesetz Nr. 17.887 verabschiedet, dass für die Dauer von 48 Monaten die Einfuhr von gebrauchten Kraftfahrzeugen grundsätzlich verbietet. Die vier Jahre sind im nächsten Monat um – was dann allerdings geschieht, weiß bislang noch niemand. Das ist alles, was man zu diesem Thema im Moment sagen kann. Abwarten und Mate trinken!
Tags: Behörden, Gesetze, Import
07Jul
Die Kraftfahrzeugsteuer (Patente de Rodados) wird in Uruguay meist noch bar bezahlt. Auf die regelmäßige Zahlung muss man dabei selbst achten, denn für diese und viele andere Abgaben gibt es noch keine mit deutschen Verhältnissen vergleichbare zentrale Rechnungsstelle, von der man bei Fälligkeit informiert würde. Weiter lesen »
Tags: Behörden, Geld, Steuern
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