Frage: “Interessant wären auch Beiträge zum Thema: Einkommensnachweis für Uruguay, z.B. Einkommen das in Uruguay von einer deutschen Firma gezahlt wird, die ihren Sitz aber nur in Deutschland hat. Zinseinkünfte in Deutschland, bspws. aus Sparbriefen oder Festgeldanlagen. Mieteinkünfte in Deutschland, sonstige in Deutschland erzielte Einnahmen (Dividenden etc.) Welche dieser Einnahmen werden akzeptiert – welche nicht? In den Einwanderungsbedingungen ist angegeben, dass über o. g. Einkünfte ein notarieller Nachweis erbracht werden muß. Kann dieser Nachweis mit den entsprechend beglaubigten Unterlagen auch von einem deutschen Notar erstellt werden?”
Danke, für die Anregung – natürlich ist die Frage des für die Daueraufenthaltsgenehmigung erforderlichen Einkommensnachweises für jeden, der nach Uruguay einwandern möchte, eine der vordergründigsten. Weiter lesen »



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